Fälschlicherweise könnte man denken dieser Bauer würde etwas abbauen. Das ist auf den zweiten Blick gar nicht SO falsch. Der Abbauer war ein Pächter mit einem kleinen Eigenbesitz. Er war auch anzusehen als ein Neusiedler. Er war jemand, der von einem bestehenden Hofe "abbaut" - also ein Stück gepachtetes Land bekam, dort ein Haus baute und kleinere Ländereien bewirtschaftete.
Pächter mit kleinem Eigenbesitz, Neusiedler, oft auch zweiter Sohn, der vom Hofe abbaut
4. Ur-Großvater
Lütje HÖPER geb. 1805
alte Bezeichnung des ackernden Bauern, im Dienste eines Grundherrn;
weitere andere Bezeichnung Ackerknecht
6. Ur-Großvater
Heinrich KAHLENBERG geb. 1750
6. Ur-Großvater
Warneke BORCHERS geb. 1710
6. Ur-Großvater
Jacob HÖPER geb. 1730
Man hat hier sofort den alten Greis vor Augen, der zwar auf dem Hof lebt, aber nicht mehr wirtschaftet. Das ist auch schon fast korrekt! Der Altenteiler war ein Bauer im Ausgedinge, nach Übergabe des Anwesens an den Sohn; Nutznießer des Altenteils. Heute würde in diesem Fall ein gesetzliches Wohnrecht eingetragen und bestimmte Vorschriften im Hofübergabevertrag festgelegt. Früher verstand es sich, dass der Erbe den "Alten" auf dem Hof wohnen lässt und versorgte.
Von den Größenverhältnissen verhielt es sich beim Anbauer ähnlich wie bei Abbauer. Auch er hatte Land von einem Hof erhalten. Der wesentliche Unterschied zum Abbauer bestand darin, dass der Anbauer die Allmende benutzen durfte. Unter der Allmende verstand man eine Wiese, Weide, Tränke oder sonstige öffentlich nutzbare Einrichtung und Fläche. Den meisten Mitgliedern des Dorfes war die Nutzung der Allmende gestattet.
3. Ur-Großvater
Heinrich Friedrich Wilhelm WESCH geb. 1834
Bauer, niederdeutsch Bu(h)mann
Diese Herrschaften waren nicht so vermögend, wie ihr Name klang. "Brink-Sitzer" stammt von "Brink" - ein dörflicher Außenbezirk in dem das Vieh weidete und "Sitzer" - von "dort ansässig". Brinksitzer waren meist eher ärmliche Bauern mit wenig oder gar keinem Land. Ihre Flächen waren meist gepachtet und am Rand des Dorfes gelegen.
5. Ur-Großvater
Johann MÜHLMANN geb. 1751
Pflanzer, Ansiedler, Anbauer; Pächter, Aufsitzer eines Erbzinsgutes, Erbpachthofes, eines Erbgewinnrechts oder Meierrechts (in Westfalen im 18. Jhd. auch Conductor)
3. Ur-Großvater
Cord Heinrich Christoph SCHÄFER oder BERTRAM geb. 1793
Häusling steht für Gesinde, Tagelöhner
5. Ur-Großvater
Johann (Meyn) MEINKE geb. 1729
5. Ur-Großvater
Peter WICHERN geb. 1752
6. Ur-Großvater
Johann BASSEN geb. 1720
Sie wohnen in Dörfern bei Bauern oder Eigenkäthnern, auch in Städten zur Miete; Gelegenheitsarbeiter, die bald hier bald dort Beschäftigung suchen. Mann nennt sie auch Losleute, Losgänger, Freileute, Freiwohner, Einwohner. (ab dem 17. Jhd. in Westfalen die übliche Bezeichnung für den Besitzstatus der Wohnung. Einlieger lebten häufig als Heurerlinge=Mieter oder Tagelöhner im Status eines Mieters auf den Höfen - dort wo gerade Platz war, im Haupthaus oder in der Leibzucht, manchmal auch im Backhaus oder im Spieker)
Ur-Großvater
Karl Heirnich Ernst STOCK geb. 1878
Ur-Urgroßvater
Heinrich Adolph STOCK geb. 1842
3. Ur-Großvater
Cord Heinrich Christoph SCHÄFER oder BERTRAM geb. 1793
3. Ur-Großvater
Johann Friedrich Christian LÜDEKING geb. 1822
4. Ur-Großvater
Johann Cord BERGMEIER geb. 1783
4. Ur-Großvater
Johann Hermann LÜDEKING geb. 1783
5. Ur-Großvater
Johann Jörgen ENGELLAGE geb. 1807
5. Ur-Großvater
Friedrich Christian LÜDEKING geb. 1746
Ur-Großvater
Heinrich BREDEHÖFT geb. 1882
- siehe auch unter Vollhöfner -
3. Ur-Großvater
Johann REESE geb. 1807
4. Ur-Großvater
Barthold REESE geb. 1777
4. Ur-Großvater
Warneke BORCHERS geb. 1771
5. Ur-Großvater
Bartold REESE geb. 1722
7. Ur-Großvater
Lütke THOMFORDE geb. 1650
Meier aus dem lateinischen „māior“ abgeleitet kann im jeweiligen Zusammenhang bedeuten:
5. Ur-Großvater
Johan Cord WIEHMANN geb. 1729
6. Ur-Großvater
Cord Henrich HANS-MEYER geb. 1704
Dorfbewohner, ohne eigenes Haus und ohne Grundbesitz, der zur Miete wohnt und als Dorfhandwerker oder Arbeitsmann tätig ist.
Ein Einlieger oder Häusling war jemand, der also noch nicht einmal Kätner/Köthner oder gar Haus- und Feldbesitzer war.
Ur-Großvater
Heinrich BREDEHÖFT geb. 1882
Ur-Urgroßvater
Peter BORCHERS geb. 1840
Ur-Urgroßvater
Peter Heinrich Wilhelm WESCH geb. 1865
3. Ur-Großvater
Lütje BREDEHÖFT geb. 1790
3. Ur-Großvater
Johann LOHMANN geb. 1811
3. Ur-Großvater
Nicolaus Heinrich Friedrich BREDEHÖFT geb. 1826
4. Ur-Großvater
Hermann LUTTMANN geb. 1795
4. Ur-Großvater
Joachim WOHLERS geb. 1739
4. Ur-Großvater
Warneke BORCHERS geb. 1771
4. Ur-Großvater
Matthies LOHMANN geb. 1781
4. Ur-Großvater
Hans Jürgen ALBERS geb. 1772
4. Ur-Großvater
Carsten MÜHLMANN geb. 1800
4. Ur-Großvater
Claus TIMM geb. 1800
5. Ur-Großvater
Johann KREUTZ geb. 1785
5. Ur-Großvater
Lütje BREDEHÖFT geb. 1710
5. Ur-Großvater
Jochim WOHLERS
5. Ur-Großvater
Peter WICHERN geb. 1752
5. Ur-Großvater
Meinke BREDEHÖFT geb. 1764
5. Ur-Großvater
Behrend SPRECKELS geb. 1764
5. Ur-Großvater
Claus MEYER
6. Ur-Großvater
Theis WICHERN geb. 1711
zum Gesinde des Hauses gehörend = Hausknecht
5. Ur-Großvater
Dierk BORCHERS geb. 1740
5. Ur-Großvater
Hans Hinrich HÖPER geb. 1769
6. Ur-Großvater
Jürgen HEITMANN geb. 1720
6. Ur-Großvater
Warneke BORCHERS geb. 1710
6. Ur-Großvater
Hinrich ALPERS geb. 1712
6. Ur-Großvater
Jacob HÖPER geb. 1730
7. Ur-Großvater
Hinrich ALPERS geb. 1677
4. Ur-Großvater
Johann Ludwig BREDEHÖFT geb. 1760
Zusteller, Kossät, vom Grundherrn angesiedelter Bauer, der ein Haus und etwas Land erhält und auf dem Hof arbeitet.
5. Ur-Großvater
Jakob HEITMANN geb. 1780
Die Köthner, Kötner oder Kätner ließen sich in Voll-, Mittel- und Halbköthner oder auch Groß- und Kleinköthner unterscheiden. In vielen Orten findet sich manchmal nur die einfache Bezeichnung "Köthner". Das liegt vermutlich daran, dass das Dorf sehr überschaubar war und keine Unterscheidung der Hofgrößen vorgenommen werden musste um zu wissen von welchem Bauern die Rede war. Die Köthner bewirtschafteten Flächen zwischen 2 - 30 Morgen. Der Wortursprung wird im Begriff "Kate" gesehen - einem kleinen, bewohnbaren Haus. Die Köthner verrichteten meist auf dem zugehörigen Gut Erntedienste und Spanndienste.
Das Land welches sie bewirtschafteten gehörte häufig durch Zuweisung oder Besitz ihnen selbst.
5. Ur-Großvater
Johann MÜHLMANN geb. 1751
5. Ur-Großvater
Behrend SPRECKELS geb. 1764
Als Kleinkötter, Kleinbauer oder Kotsasse bezeichnete man in der Agrargeschichte Nordwestdeutschlands einen leibeigenen Bauern, der in der dörflichen Hierarchie an vorletzter Stelle stand. Unter ihm auf der untersten sozialen Stufe stand noch der Hoppenplöcker oder Straßenkötter.
Kleinkötter hatten nur rund 1 bis 3 Hektar Ackerland zur Verfügung und 1-2 Kühe oder Ziegen, was bei weitem nicht für den Lebensunterhalt ausreichte.Sie mussten sich zusätzliche Erwerbsquellen suchen und arbeiteten zum Beispiel als Hirten oder Handwerker. Außerdem mussten sie als Gegenleistung für die Überlassung des Kottens und des Ackerlands Hand- und Spanndienste für den Grundherrn vorwiegend in der Erntezeit erbringen, die zumeist mit der Sense, der Harke oder dem Spaten geleistet wurden.
7. Ur-Großvater
Christopher WIND geb. 1670
Ein Leibgedinge (auch: Leibzucht) ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird. Spezielle Formen sind das Ausgedinge (auch Austrag oder Altenteil genannt) und das Witwengut.
Ur-Urgroßvater
Friedrich Ludwig HAGEMANN geb. 1855
3. Ur-Großvater
Johann Friedrich Christian LÜDEKING geb. 1822
4. Ur-Großvater
Johann Friedrich SCHÄFER oder BERTRAM geb. 1765
5. Ur-Großvater
Jochim DIERCKS
Als Neubauern wurden Personen bezeichnet, die landwirtschaftlichen Besitz erhielten
4. Ur-Großvater
Johann Ludwig BREDEHÖFT geb. 1760
4. Ur-Großvater
Hinrich MEINKE geb. 1777
4. Ur-Großvater
Wilhelm Johann Jakob WESCH geb. 1796
- siehe auch Köt(h)ner -
6. Ur-Großvater
Claus BREDEHÖFT geb. 1682
7. Ur-Großvater
Johann BREDEHÖFT geb. 1638
Schafe werden zumeist in Herden gehalten, die ein Hirte mit der Hilfe von Schäfer- oder Hütehunden behütet. Typisch ist dabei, dass der Schäfer seine Herde ‚nomadisierend‘ durch offenes, allgemein zugängliches Land führt (Wanderschäfer).
3. Ur-Großvater
Berend MÜHLMANN geb. 1834
4. Ur-Großvater
Carsten MÜHLMANN geb. 1800
- siehe auch Kleinkötter -
3. Ur-Großvater
Cord Heinrich Christoph SCHÄFER oder BERTRAM geb. 1793
Tagelöhner ist ein Handarbeiter, der kein Handwerk betreibt oder kein eigentliches bürgerliches Gewerbe, sondern bloß diejenigen Dienste leistet, die auf dem Felde oder Acker verrichtet werden, und wozu er angewiesen wird, und in den Städten ein Handlanger, Handreicher, sowohl bei den Handwerkern, wie z. B. den Maurern, als auch bei andern Geschäften, im Handel oder Fuhrwesen, wo sie Handarbeiten verrichten.
Ein Tagelöhner oder Lohnarbeiter muß so viel verdienen, daß er noch eine Person und zwei Kinder mit ernähren kann.
3. Ur-Großvater
Caspar Conrad Franz Christian BÜDELER geb. 1833
4. Ur-Großvater
Hermann LUTTMANN geb. 1795
4. Ur-Großvater
Gerhard Hermann POPPE
5. Ur-Großvater
Ahlert Friederich WOLFGANG
Auch bei den Höfnern lässt sich in Voll-, Dreiviertel-, Halb- und Viertelhöfner unterscheiden. Diese Bauern besaßen meist ganze Höfe (Vollhöfner) und hatten nach dem Gutsherren die größte lokale Macht. Ihre Ansiedlung geht bis zur ersten Siedlungsstufe (nach Pröve) zurück. Die Höfner waren häufig auch Gutsverwalter oder Großknechte - unterstanden also direkt dem Gut.
7. Ur-Großvater
Franz Julius BREDEHÖFT geb. 1699
Als Vollspänner oder Vollmeier bezeichnete man in der Agrargeschichte verschiedener Regionen einen leibeigenen Bauern, der in der dörflichen Hierarchie an erster Stelle stand und zu den größten Bauern im Dorf gehörte. Die historischen Namen für Angehörige des Bauernstands waren regional unterschiedlich. Sie lauteten zum Beispiel im niedersächsischen Sprachraum Hovener oder Hofener, im mitteldeutschen Gebiet Hufner oder Hüfner und im Oberdeutschen Huber. In anderen Gegenden existierten auch völlig abweichende Bezeichnungen, wie Ackermann oder im Obersächsischen auch Besessener Mann.
Der Vollspänner hatte seinem Grundherrn neben anderen Diensten und Zahlungen ein volles, aus vier Pferden bestehendes Gespann, zum Pflügen oder für Fuhrdienste zu stellen
6. Ur-Großvater
Hinrich ALPERS geb. 1712
7. Ur-Großvater
Johann Peter Jobst Ricus GELHAUS geb. 1663